Ab Mittwoch, den 28.10.2020 tritt eine neue Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Maskenpflicht in Kraft.
"Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von §3 Abs. 3der Corona-VO muss von jeder Person getragen werden, die sich an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel aufhält, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen können oder nicht nur vorübergehend aufhalten und eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen nicht auszuschließen ist."
An folgenden öffentlichen Plätzen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen:
- Fußgängerzone Von-Alten-Straße und Von Alten Karree sowie die jeweils dazugehörigen Parkplätze
- Grundschulen in Großburgwedel, Kleinburgwedel, Fuhrberg, Thönse, Wettmar (im Umkreis von 100 m)
- Gymnasium und Schulzentrum (im Umkreis von 150 m /Zuwegungen)
- Wochenmarkt
- Landmarkt
Des weiteren sollen alle Besucher des Hortes und der Schule das Gebäude nur nach vorheriger Anmeldung betreten.
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