Aktuelles
Liebe Eltern,
in Gemeinschaftseinrichtungen wie unserem Hort befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
Alle Kindertageseinrichtungen verfügen nach § 36 in Verbindung mit § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über einen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem IfSG geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kinder, Mitarbeitenden und Eltern beizutragen. Dieser Hygieneplan wurde vom Gesetzgeber mit dem Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung (Stand: 24.07.2020) ergänzt.
Kinder können – wie auch Erwachsene – an COVID-19 erkranken, ohne Symptome zu zeigen und damit Überträger des Coronavirus SARS-CoV-2 sein. Der vorherrschende Übertragungsweg ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, die bei Kontakt ohne hinreichenden Abstand von 1,5-2,0 Metern erfolgt. Die Übertragungsgefahr ist bei Kindern besonders hoch, weil insbesondere kindliches Spiel regelmäßig mit einem spontanen und engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander und zu Fachkräften einhergehen kann.
Das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern lässt sich im pädagogischen Alltag der Kinderbetreuung kaum umsetzen. Die Öffnung der Kindertagesbetreuung geht daher sowohl mit einem erhöhten Infektionsrisiko für die Kinder, deren Eltern und Familien als auch für die in der Kindertagesbetreuung tätigen Kräfte einher.
Deshalb sind wir verpflichtet, die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden sorgfältig zu beachten und auf Grundlage des Hygieneplans entsprechende einrichtungsspezifische Maßnahmen zur Reduzierung von Übertragungsrisiken sowie zur Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen mit dem Ziel der Unterbrechung eventueller Infektionsketten abzuleiten und umzusetzen.
Die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregeln gelten, solange die Coronavirus SARS-CoV-2 – Pandemie im Land besteht.
Verhaltensregeln für Eltern, Geschwister und andere Abholberechtigte
Bringen und Abholen der Kinder
- Die Bring- und Abholsituation ist zeitlich zu entzerren und möglichst kurz zu halten.
- Eine Abholung möglichst vor dem Schulgelände ist empfohlen.
- Die Maskenpflicht ist unbedingt einzuhalten.
- Abstand von 1,5 – 2,0 Meter ist einzuhalten
- Halten Sie das „Einbahnstraßensystem“ ein (rechts gehen)
- Nur den Bereich betreten, in dem Ihr Kind betreut wird. Keine unnötigen Wege durch das Haus. Vergessene Sachen kann Ihr Kind selbständig holen.
- Vermeiden Sie möglichst, Gegenstände zu berühren.
- Bitte halten Sie sich vor der Haustür nur solange auf, wie nötig, damit es in der Bring- und Abholphase nicht zur Staubildung kommt.
- Empfehlung (Nds. Rahmen-Hygieneplan Corona für Kindertageseinrichtungen):
Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf sollten ihre Kinder zum eigenen Schutz möglichst nicht persönlich bringen oder abholen.
Der Sicherheitsabstand ist in diesen Phasen einzuhalten.
Parken der PKWs vor dem Schulgebäude
Um die Personen in der Bring- und Abholphase nicht zu gefährden, ist ein Parken direkt vor der Schule zu vermeiden. Parken Sie bitte auch auf den Parkplätzen der Bücherei oder nutzen Sie die Nebenstraßen.
Parken der Fahrräder
Bitte achten Sie darauf, beim Abstellen Ihrer Fahrräder im Falle einer Gruppenansammlung den Abstand einzuhalten.
Auch im pädagogischen Alltag müssen wir die Verhaltensregeln entwicklungsangemessen mit den Kindern erarbeiten und umzusetzen. Insbesondere das Händewaschen wird gründlich mit den Kindern besprochen und durchgeführt, um eine entsprechende Hygieneroutine zu erzielen.
Nutzung unserer Sanitärbereiche
In der Regel sollen unsere Toiletten von Eltern, Familienangehörigen und Außenstehenden nicht genutzt werden.
Aufnahme-/Elterngespräche
Die Anwesenheit der Eltern ist in diesem Zusammenhang aus pädagogischen Gründen erforderlich. Nach Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes/Rahmen-Hygieneplan Corona ist die Anwesenheit auf ein Mindestmaß zu beschränken.
- Hier gelten ebenfalls die vorab beschriebenen Verhaltensregeln bei „Betreten unseres Hauses im Not-/Ausnahmefall (pädagogische Notwendigkeit)“.
- Folgen Sie den Anweisungen der pädagogischen Fachkräfte.
- Ihre Anwesenheit in unserem Haus müssen wir dokumentieren.
Informationen für Kinder und Eltern zum Alltag im Hort
- Jedes Kind bringt seine eigene Trinkflasche mit, die nach Bedarf von den Fachkräften befüllt wird.
- Jedes Kind hat eine Maske bei sich.
- Eine Maskenpflicht für Kinder im Hort besteht in den Fluren, WC-Räumen und bei der Essensausgabe (bei höherer Kinderzahl, Schulzeit)
- Lebensmittel zum Verteilen (z.B. Geburtstag) müssen einzeln verpackt sein (z.B. Eis, kleine Gummibärchentüten usw.).
- Eigenes Spielzeug darf in den Ferien wieder mitgebracht werden, jedoch nur ein Spielzeug pro Kind (keine Legostationen o.ä.)
- Die Kinder brauchen in den Ferien keinen Abstand untereinander einhalten
- Während der Schulzeit findet die Hortbetreuung, Mo – Do ab 15:30 und freitags, nach dem Kohortenprinzip statt, eine Kohorte sind 2 Jahrgänge (1 & 2 Kl. / 3 & 4 Kl.)
- Die beiden Kohorten werden getrennt voneinander betreut und sollen sich nicht mischen.
Was passiert, wenn…
… das gruppenbezogene Personal erkrankt?
Pädagogischen Fachkräfte dürfen sich zurzeit gegenseitig in den Gruppen vertreten, dies soll aber auf ein Minimum beschränkt werden. Sollte auf Grund eines erhöhten Infektionsgeschehens der Regelbetrieb wieder eingeschränkt werden, wird die Betreuungszeit im akuten Fall vorübergehend reduziert oder im schlimmsten Fall muss die Gruppe vorübergehend geschlossen werden.
Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern umgehend telefonisch.
… Ihr Kind erkrankt?
Da mit dem eingeschränkten Regelbetrieb unseres Hortes Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Kinder, deren Eltern und Familien sowie auch für die pädagogischen Fachkräfte.
Bei leichten Erkältungen ohne Fieber oder anderen Symptomen und wenn das Kind sich ansonsten „gut“ fühlt, darf das Kind in den Hort gehen. Trotzdem verweisen wir auf folgende Punkte die Sie beachten sollten:
- In diesen Zeiten gilt ein strenger Maßstab für den Ausschluss kranker Kinder!
- Sie bringen Ihr Kind nur in die Betreuung, wenn es gesund ist.
- Erkrankt Ihr Kind, informieren Sie uns bitte morgens.
- Im Falle einer ansteckenden Krankheit muss das Kind bis zur Genesung zu Hause bleiben und der Hort darüber informiert werden.
- Insbesondere, wenn Ihr Kind Fieber, Gliederschmerzen, Schnupfen, Husten, Heiserkeit, Halsschmerzen oder Anzeichen von Atembeschwerden, wie Kurzatmigkeit zeigt, sollte es dem Arzt vorgestellt werden und zuhause bleiben, bis es genesen ist.
- Auch bei Erkrankungen wie Übelkeit und Erbrechen sowie Durchfall sollte Ihr Kind mindestens drei Tage zuhause genesen.
- Für die Rückkehr nach genesener Erkrankung in unsere Einrichtung ist ein ärztliches Attest gemäß den Richtlinien vorzulegen.
- Tritt die Erkrankung erst im Hort auf, ist das Kind zum eigenen Schutz und zum Schutze der anderen Kinder und pädagogischen Fachkräfte umgehend wieder abzuholen.
- Bitte denken Sie daran, dass sich im Hort auch Kinder und Fachkräfte aufhalten, die aufgrund einer Grunderkrankung (wie z. B. Diabetes oder Allergien) sehr viel empfindlicher auf Krankheitserreger reagieren können als gesunde Kinder.
- Wir behalten uns vor, bei Ihrem Kind in der Bring-Phase oder bei Krankheitsanzeichen während der Betreuung mit einem kontaktlosen Fieberthermometer Fieber zu messen.
… ein Verdacht oder eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 eintritt?
Aufgrund der Coronavirus-Meldeverpflichtung i. V. § 8 und § 34 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen in Gemeinschaftseinrichtungen dem Gesundheitsamt zu melden.
Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Einrichtung von den Eltern unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Auftreten von Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung während der Betreuungszeit erfolgt unter Beaufsichtigung durch eine Fachkraft eine umgehende Isolierung Ihres Kindes in einen separaten Raum.
- In diesem Fall muss die pädagogische Fachkraft eine FFP2-Maske tragen.
- Wir sind gesetzlich angehalten, Sie in diesem Fall auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hinzuweisen!
- Bitte denken Sie daran, dass Sie die Arztpraxis nur nach vorheriger telefonischer Ankündigung aufsuchen dürfen. Über das weitere Vorgehen informiert Sie dann die Arztpraxis.
- Ihr Kind wird -auch im Verdachtsfall- solange vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen, bis die Symptome abgeklungen sind.
- Auch bei nachgewiesener COVID-19-Erkrankung von Familienangehörigen oder Quarantäne muss Ihr Kind zuhause bleiben.
- Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist für die Rückkehr nach einer positiv getesteten Covid 19 Infektion in unsere Einrichtung erforderlich.
- Die Gesundheitsbehörde entscheidet, ob die betroffene Gruppe / Klasse oder die gesamte Einrichtung geschlossen und unter Quarantäne gestellt werden muss.
Weitere Informationen und Anregungen finden Sie unter den folgenden Links:
- Hier finden Sie den Rahmen-Hygieneplan Corona für Kitas Stand 12.06.2020 und FAQs.
- Infos zum Infektionsschutzgesetz (IfSG).
- Mein Held bist du, Märchenbuch für Kinder auf COVID-19 in unterschiedlichen Sprachen zum kostenfreien Download.
- Broschüre zum kostenfreien Download „Was ist Was – Viren“.
Links siehe unten.